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Erbbaurecht / Erbpacht
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WAS IST EIN ERBBAURECHT?

Das Erbbaurecht bezeichnet das Recht, gegen Zahlung eines jährlichen festgelegten Erbbauzinses auf einem Grundstück ein Gebäude errichten zu können. Die Laufzeit für dieses "Pachtvertrag" ist auf 99 Jahre festgelegt; unkündbar, jedoch mit der Möglichkeit der Verlängerung. Sollte das Erbbaurecht nicht verlängert werden, ist im Falle der Beendigung durch Zeitablauf der Grundstückseigentümer verpflichtet, 2/3 des dann aktuellen Sachwertes abzulösen. Die auf dem Grundstück gebaute Immobilie kann selbstverständlich verkauft, beliehen, vererbt oder verschenkt werden. Kurz gesagt, Erbbaurecht ist grundstücksgleiches Recht, d.h. Sie sind der Eigentümer der Immobilie, das Grundstück ist "gepachtet".

WER VERGIBT ERBBAURECHT UND WARUM?

Die traditionellen Erbbaurechtsgeber (=Grundstückseigentümer) sind Kirchen, Versicherungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, staatliche Eigentümer, Stiftungen und in Bayern häufig Brauereien. Dies sind Institutionen und Firmen, die historisch bedingt, über großen Grundbesitz verfügen und in langen Zeiträumen planen. Durch die langfristige "Verpachtung" der Grundstücke erzielt der Erbaurechtsgeber solide, dauerhafte Einnahmen, ohne die Eigentumsrechte am Grundstück abgeben zu müssen. Sollte während der Laufzeit des Erbbaurechts, also innerhalb der 99 Jahre, der Besitzer des Grundstücks wechseln, hat das für Sie keine Folgen, denn weder eine Kündigung noch eine beliebige Erhöhung des Erbbauzinses sind möglich. Obwohl bei vielen Immobilienkäufern das Erbbaurecht unbekannt ist, sind solche Objekte in Fachkreisen besonders gefragt. Daher steigt die Nachfrage nach dieser Form des Angebotes permanent.

WELCHE POSITIVEN AUSWIRKUNGEN HAT DAS ERBBAURECHT AUF DEN KAUFPREIS?

Hier liegt der große Vorteil des Erbbaurechts. Die Kaufpreise von Immobilien werden stark von den Grundstückspreisen beeinflusst. Und diese sind in den letzten 20 Jahren immens gestiegen! Auch in Zukunft werden Grundstücke zunehmend teurer, besonders in bevorzugten Lagen. Im Erbbaurecht zahlen Sie beim Kauf tatsächlich nur Ihr Haus oder die Eigentumswohnung ohne Grundstücksanteil. Immobilien im Erbbaurecht bieten somit eine sehr seltene Möglichkeit, preisgünstig Eigentum zu erwerben.

WAS ZAHLE ICH IM ERBBAURECHT?

Viele werden jetzt einwenden: "Günstiger Kaufpreis schön und gut, aber ich muss zusätzlich noch den Erbbauzins bezahlen!" Das ist richtig, doch statt der Finanzierung des Kaufpreisanteils für jeden Quadratmeter Grundstück zahlen Sie monatlich nur den Erbbaubauzins je m². Und wie gesagt: Sie benötigen weniger Eigen- bzw. Fremdkapital und haben dadurch einen geringeren Zins -u. Tilgungsaufwand. Günstiger sind auch die Notargebühren, Grundbucheintragungen und die Grunderwerbsteuer.

WELCHE STEUERLICHEN VORTEILE BIETET DAS ERBBAURECHT?

Die steuerlichen Auswirkungen des Erbbaurechts entsprechen den Rahmenbedingungen beim konventionellen Immobilienkauf. Alle staatlichen Fördermittel, Abschreibungen und Steuervergünstigungen, die für eine Immobilie - je nach Nutzung - denkbar sind, gelten auch für das Erbbaurecht. Wenn Sie das Haus nicht selbst beziehen, sondern vermieten, können Sie den Erbbauzins bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Sonderausgaben absetzen. Aus steuerlicher Sicht sind Immobilien im Erbbaurecht besonders günstig, da der gesamte Kaufpreis steuerlich geltend gemacht werden kann. Beim konventionellen Kauf dagegen wird der Grundstückskostenanteil vor der steuerlichen Veranlagung abgezogen. Neuregelung der Einheitswerte (= Bemessungsgrundlage) von Immobilien für den Fall von Erbschaft und Schenkung wird dazu führen, dass Immobilien im Erbbaurecht noch stärker gefragt sind. Sollten Sie noch Fragen zum Thema Erbbaurecht haben oder weitere Informationen benötigen, rufen Sie uns einfach an.

ERBBAURECHT AUF EINEN BLICK:

Bauträger und damit auch Hauskäufer erwerben das Grundstück nicht, sondern "pachten" es für 99 Jahre. Nach Ablauf der 99 Jahre ist eine Verlängerung möglich, oder der Grundstückseigentümer muss 2/3 des dann aktuellen Sachwertes an den Hauseigentümer bezahlen. Beim Kauf deutlich niedrigere Preise je m² Wohnfläche. Im Vergleich zum konventionellen Erwerb durch Wegfall des Grundstücksanteils. Durch niedrigere Kaufpreise ist weniger Fremdkapital erforderlich, d.h., die monatlichen Zinszahlungen sind deutlich niedriger. Rechtlich und steuerlich ist das Erbbaurecht beim konventionellen Immobilienkauf völlig gleichgestellt. Es besteht bei Selbstnutzern Rechtsanspruch auf die Eigenheimzulage - bei Einhaltung der Einkommensgrenzen. Bei Anlegern volle Abschreibung des Erbbauzinses als Werbungskosten.
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